2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich sind, einschließlich Menschen mit Behinderungen. Auch für dein E-Mail-Marketing könnte das Auswirkungen haben – insbesondere, wenn es um Transaktionsmails und bestimmte servicebezogene Kommunikation geht. Keine Sorge: Wir haben die wichtigsten Infos für dich zusammengefasst und unterstützen dich gerne bei der Umsetzung! Bitte beachte jedoch: Wir dürfen keine Rechtsberatung durchführen. Wende dich bei rechtlichen Fragen bitte an eine Anwaltskanzlei, die mit dem Thema vertraut ist.
Für wen gilt das BFSG?
Das BFSG gilt für Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen digital oder stationär anbieten. Besonders betroffen sind Kommunikationsformen, die direkt mit einer Transaktion oder Dienstleistung verknüpft sind. Das bedeutet: Wenn du beispielsweise einen Onlineshop betreibst oder Dienstleistungen digital anbietest, muss die Kommunikation, die Teil des Angebots oder des Vertrags ist, barrierefrei sein. Dazu zählen z. B. Transaktionsmails wie Bestellbestätigungen oder Versandinformationen (mehr über Transaktionsmails erfährst du in unserem brandneuen Use Case).
Welche E-Mails sind betroffen?
- Transaktionsmails: E-Mails, die im Rahmen einer Transaktion verschickt werden, wie Rechnungen, Bestellbestätigungen oder Versandinformationen, müssen barrierefrei sein. Welche Inhalte enthalten sein müssen, sollten und dürfen, liest du hier.
- Kundenservice-E-Mails: Auch E-Mails, die wichtige Informationen für Kund*innen enthalten, wie Updates zu Verträgen, Änderungen bei Dienstleistungen oder andere Serviceinformationen, müssen den Anforderungen des BFSG entsprechen.
Was ist mit Newslettern?
Allgemeine Marketing-E-Mails wie Newsletter sind vom BFSG in der Regel nicht betroffen, es sei denn, sie sind direkt Teil einer vertraglichen Kommunikation. Wenn dein Newsletter lediglich Produkte bewirbt oder allgemeine Marketinginformationen enthält, gelten für dich keine speziellen Anforderungen durch das BFSG. Anders sieht es aus, wenn der Newsletter Serviceinformationen enthält, die eng mit einem Produkt oder einer Dienstleistung verknüpft sind – in diesen Fällen könnte das Gesetz greifen.
Eine Chance für dein E-Mail-Marketing
Das BFSG stellt nicht nur Anforderungen, sondern bietet auch eine Chance, dein E-Mail-Marketing zu verbessern. Barrierefreie E-Mails sind nicht nur rechtlich konform, sondern auch nutzerfreundlicher und zugänglicher für alle Empfänger*innen. So erreichst du eine größere Zielgruppe und bietest gleichzeitig ein besseres Nutzererlebnis. Tipps, wie du das umsetzen kannst, findest du hier. Wir helfen dir gerne dabei, deine E-Mail-Kommunikation so zu gestalten, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht und gleichzeitig die Nutzererfahrung optimiert. Egal, ob du Unterstützung bei der technischen Umsetzung oder bei der Planung deiner barrierefreien Kampagnen brauchst – wir stehen dir zur Seite.
Kontaktiere uns gerne, um mehr über barrierefreie E-Mails zu erfahren und dein E-Mail-Marketing fit für die Zukunft zu machen.