Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die zwischen der rabbit eMarketing GmbH („rabbit“) und dem jeweiligen Vertragspartner („Kunde“) vereinbarten Leistungen („die Leistungen“). Sie sind unterteilt in einen allgemeinen, für alle Vertragsarten gültigen und weitere, je nach Tätigkeit von rabbit einschlägige Teile, die neben dem allgemeinen Teil wirksam sind.
AGB des Kunden, die den hier normierten zuwiderlaufen, werden zurückgewiesen.
Ansprüche des Kunden aus von rabbit geschuldeten Dienst- oder Mietvertragsleistungen verjähren 6 (sechs) Monate nach Erbringung, aus Werkvertragsleistungen gemäß § 634aAbs. 1 lit. a BGB nach 2 (zwei) Jahren.
Für Verträge über die Bereitstellung eines EMMS als ASP-Lösung oder zum Kauf gelten außerdem die folgenden Regelungen.
Bei ASP-Verträgen gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 6 (sechs) Monaten, und der Vertragverlängert sich jeweils um 3 (drei) Monate, wenn er nicht binnen Monatsfrist zum Ende des jeweiligen Vertragsendemonats gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Der Kunde hat die ihm für den Zugang zum EMMS übermittelten Daten (in aller Regel Benutzerkennungen, Passwörter und Kundenschlüssel) vertraulich zu behandeln und dafür zu sorgen, dass kein Unbefugter davon Kenntnis erlangt oder sie nutzen kann. Sobald er Kenntnis von der Möglichkeit erhält, dass Letztgenanntes geschehen ist, hat er rabbit hiervon unverzüglich in Textform zu unterrichten.
Mängel oder Störungen des E-Mail-Marketing-Systems hat der Kunde rabbit in Textform anzuzeigen, um Beseitigung innerhalb angemessener Zeit verlangen zu können. Die Anzeige muss den Mangel bzw. die Störung so konkret beschreiben, dass die Lokalisierung des auslösenden Umstandes praktisch möglich ist. Der Kunde hat gegebenenfalls Anweisungen von rabbit zur Bedienung zu befolgen. Sollte die Störung bzw. der Mangel nicht innerhalb angemessener Zeit behoben werden können, teilt rabbit dies dem Kunden mit. In diesem Fall darf der Kunde eine angemessene Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Hat der Kunde die gesetzlichen Einwilligungen für den Versand von Marketingnachrichten nicht eingeholt oder kann er diese nicht vorlegen und liegt dem Subunternehmer oder rabbit aufgrund dieses unberechtigten Versandes von Marketing-Nachrichten (Spam) die Beschwerde eines Betroffenen bzw. eines seitens eines Betroffenen eingeschalteten Verbandes oder eines Wettbewerbers vor, so ist der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von € 5.000,00 (fünftausend Euro) verpflichtet und rabbit ist zur sofortigen außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt. Unter Verbände im Sinne des Absatz1 fallen die gemäß § 8 Abs. 2 UWG verbandsklagebefugten Institutionen. Hierunter fallen Institutionen im Bereich des Onlinemarketings und der Internetwirtschaft wie Whitelist-Anbieter oder die Wettbewerbszentrale. Die Geltendmachung von Schadensersatz bleibt rabbit vorbehalten; in diesem Falle wird die Vertragsstrafe auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch angerechnet.
Für Verträge über die Erstellung von Software anderer Art als einer Design-Vorlage gelten neben den allgemeinen Regelungen in Teil 1 die folgenden.
Soweit rabbit im Auftrag des Kunden Software erstellt, verbleibt grundsätzlich jedes geistige Eigentum am geschaffenen Werk bei rabbit. Dem Kunden wird jedoch für die vertragliche Nutzung des Werkes ein einfaches, nicht übertragbares, inhaltlich und zeitlich auf den Vertragszweck beschränktes Nutzungsrecht eingeräumt.