Allgemeine Geschäftsbedingungen

Einleitung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die zwischen der rabbit eMarketing GmbH („rabbit“) und dem jeweiligen Vertragspartner („Kunde“) vereinbarten Leistungen („die Leistungen“). Sie sind unterteilt in einen allgemeinen, für alle Vertragsarten gültigen und weitere, je nach Tätigkeit von rabbit einschlägige Teile, die neben dem allgemeinen Teil wirksam sind.
AGB des Kunden, die den hier normierten zuwiderlaufen, werden zurückgewiesen.

Teil 1: Allgemeines

1. Definitionen
  1. Hauptvertrag“ bezeichnet den zwischen Parteien geschlossenen Vertrag zur Beauftragung von rabbit, in der Regel in Gestalt eines vom Kunden angenommenen Angebotsdokumentes oder eines zwischen den Parteien geschlossenen Rahmenvertrages.
  2. Full Service“ ist die Erbringung von Leistungen zur Planung, Umsetzung und Auswertung von Marketing-Aktionen (in aller Regel E-Mailings) nach Weisung des Kunden.
  3. Eine „Design-Vorlage“ ist ein zu programmierendes baukastenartiges Interface, mit dem grafische HTML-E-Mails ohne HTML-Kenntnisse erstellt werden können. Für die Erstellung einer Design-Vorlage sind ein E-Mail-Objekt (in aller Regel eine versandfertige HTML-Struktur) und eine Strukturdefinition erforderlich, aus der hervorgeht, welche Funktionen die Design-Vorlage enthalten muss.
  4. Zielgruppendaten“ sind alle für die jeweils im Rahmen des Hauptvertrages geplante Marketing-Aktion erforderlichen Daten, insbesondere E-Mail- oder Postadressen,
    Telefonnummern oder sonstige Kontaktdaten, aber auch Präferenzeinstellungen, Kaufhistorie oder anderes für maßgeschneiderte oder sonstige Mailings oder Aktionen zu nutzende
    Material.
  5. Arbeitsergebnisse“ sind sämtliche Ergebnisse der geschuldeten Tätigkeiten inklusive der Zwischenschritte zu deren Erreichung. Sie umfassen für Menschen lesbaren in einer
    Programmiersprache geschriebenen Text, der einen Computervorgang formal so exakt und vollständig beschreibt, dass hieraus ein vollständig automatisch für den Computer ausführbarer Code („Objektcode“) generiert werden kann („Quellcode“). Bei Designs gelten die für die jeweilige Marketing-Maßnahme verwendeten Grafiken als Objektdateien und die zu deren Erstellung verwendeten Dateien (z. B. Adobe Photoshop-Dateien) als Quelldateien.
2. Leistungsgegenstand
  1. Der Gegenstand der von rabbit zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Hauptvertrag.
  2. Soweit die Erstellung von Werken geschuldet wird, fordert rabbit den Kunden abhängig von der Komplexität des Werkes bei Fertigstellung bzw. bei Erreichung von eingangs mit dem Kunden definierten Milestones zur Abnahme des Werkes in seiner dann aktuellen Form auf. Mit Abnahme wird das Werk Grundlage aller eventuell auf ihm basierenden Leistungen. Nach der Abnahme vom Kunden gewünschte Änderungen sind gesondert nach den vereinbarten Sätzen zu vergüten.
  3. rabbit schuldet nicht den mit der jeweiligen Leistung und der damit verbundenen Marketing-Aktion angestrebten Erfolg (z. B. eine Mindestkonversionsrate oder Mindestzahl generierter E- Mail-Adressen).
  4. Von rabbit zu erstellende Webseiten werden vorbehaltlich anderer Vereinbarung auf korrekte Darstellung in den Browsern Internet Explorer, Mozilla Firefox und Google Chrome in der beider Erstellung jeweils aktuellen offiziellen Version (d. h. nicht Beta-Version, nightly builds o.Ä.) optimiert.
  5. rabbit darf sich für die Erbringung seiner Leistungen der Dienste von Subunternehmern bedienen.
  6. Soweit Dienste anderer Anbieter erforderlich oder ratsam sind – z. B. eines E-Mail-Marketing-Systemanbieters –, weist rabbit den Kunden hierauf hin und beschafft die entsprechende auf ihn zugeschnittene Leistung, in aller Regel ein Konto eines E-Mail-Marketing-Systemanbieters. In diesen Fällen kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und rabbit zu Stande.
  7. rabbit liefert grundsätzlich keine Adressdaten zur Verwendung für Mailings des Kunden und übernimmt keine Verantwortung für die Qualität gegebenenfalls von Dritten gelieferter Adressen.
  8. rabbit ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn und solange Streik, Aussperrung, Krieg, Energie- und Rohstoffmangel, unverschuldete Betriebsbehinderungen durch Unwetter, Feuer, Wasser, Schnee, Ausfall von Kommunikationsnetzen und – rechnern, Kabelbrand oder sonstige unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Umstände („höhere Gewalt“) die Leistungserbringung unmöglich machen.
  9. rabbit ist nicht verpflichtet, die Einhaltung der Verpflichtung des Kunden aus Ziff. 3 lit. a zu prüfen, und ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, rechtswidriges Kundenmaterial nicht in Leistungen zu integrieren und erstellte oder vom Kunden zur Verfügung gestellte Informationen bei hinreichendem Verdacht auf rechtswidrige Verwendung ganz oder teilweise von Websites oder sonstigen Servern zu löschen oder sie so zu verändern, dass ihre Verwendung zulässig wird und Rechte Dritter nicht mehr verletzt. Jegliche Veränderung wird rabbit jedoch unverzüglich mit dem Kunden besprechen.
  10. Falls und soweit Kundenmaterial Korrekturen offensichtlicher Fehler (insbesondere Fehldarstellungen von Umlauten und Tippfehler) zur Durchführung der geplanten Aktion bedarf, hat rabbit das Recht, aber nicht die Pflicht, es ohne Abstimmung mit dem Kunden zu ändern, wenn der Kunde die Änderung bei Kenntnis des Fehlers offensichtlich wünscht.
  11. Die Parteien werden jeweils Ansprechpartner für die Fragen der Zusammenarbeit benennen. Im Wesentlichen sollen die Parteien über diese Ansprechpartner korrespondieren.
  12. Kundendaten, insbesondere HTML- und Bilddateien, die im Zusammenhang mit dem Versand von E-Mail-Newslettern auf den Servern von rabbit gehostet werden, können nach Ablauf einer Frist von 2 (zwei) Jahren durch rabbit gelöscht werden.
3. Mitwirkung des Kunden
  1. Soweit der Kunde Zielgruppendaten zu liefern hat, sichert er die Rechtmäßigkeit ihrer Verwendung zu. Dies beinhaltet vor allem, dass die Einwilligung der Betroffenen – soweit erforderlich – für die anvisierte Verwendung vorliegt. Der Kunde hat vor allem eigenständig die Zulässigkeit der Verwendung der Daten nach dem DSGVO (alt BDSG), UWG, TKG, TMG und anderen einschlägigen Vorschriften zu prüfen. Ein Leitfaden hierfür ist die Richtlinie für zulässiges Online-Marketing vom eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e. V. (http://www.eco.de/initiativen/anti-spam.htm).
  2. Soweit rabbit für die Erbringung seiner Leistungen auf Mitwirkung des Kunden, z. B. durch Lieferung von Texten, Bildern, Werbemitteln, Zielgruppendaten oder sonstigem Materialangewiesen ist, ist der Kunde zur vollständigen, für rabbit kostenfreien und rechtzeitigen Mitwirkung verpflichtet. Rechtzeitigkeit liegt spätestens 3 (drei) Tage vor dem Beginn der Erbringung der jeweiligen Leistung bzw. des Leistungsteils vor. Wenn der Kunde dieser Pflicht nicht nachkommt, verschieben sich die Abgabezeitpunkte für die von rabbit geschuldeten Leistungen entsprechend.
  3. Informationen des Kunden, die rabbit zur Leistungsabrechnung benötigt – z. B. Zahl der auf die Aktion zurückzuführenden Bestellungen, Klicks, Leads, Conversion Rate o. Ä. – hat der Kunde unverzüglich und kostenfrei an rabbit zu übermitteln.
  4. Der Kunde hat gegebenenfalls erforderliche Leistungsabnahmen unverzüglich schriftlich oder per Fax zu erklären. Solange die Abnahme nicht erklärt wurde und der Kunde keine Mängel spezifiziert und gerügt hat, darf rabbit die Erbringungen von auf dem Abnahmegegenstand beruhenden Leistungen verweigern
4. Vergütung, Abrechnung
  1. Preise verstehen sich als Nettowerte zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
  2. Rechnungen von rabbit sind mit Zugang beim Kunden ohne Abzug innerhalb von 10 (zehn)Werktagen zu begleichen.
  3. Vorbehaltlich anderer Vereinbarungen werden Reisekosten in Höhe der Selbstkosten gesondert berechnet. rabbit reist nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit mit Zug in der 2. Klasse mit BahnCard 50-Ermäßigung oder mit Flugzeug in der Economy Class. Reisezeiten werden mit 50 (fünfzig) % des einschlägigen Leistungssatzes veranschlagt.
  4. Es wird grundsätzlich auf Stunden– bzw. Tagesbasis abgerechnet. Ein Arbeitstag beinhaltet 8 (acht) Zeitstunden.
  5. Für Reisen von rabbit-Mitarbeitern außerhalb von Frankfurt, die länger als 24 (vierundzwanzig) Stunden dauern, werden Spesen von € 50,00 (fünfzig Euro) pro Person und angefangenen Arbeitstag berechnet.
  6. rabbit rechnet normalerweise in folgenden Intervallen ab:
  1. bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Monat (z. B. bei Bereitstellung eines E- Mail-Marketing-Systems) jeweils zum Ende des Kalendermonats,
  2. bei Vergütung nach messbaren Kriterien (z. B. Vergütung pro Website-Besucher oder Klick) und bei Projektarbeiten ohne festgelegte Dauer dem Projektfortschritt angemessen,
  3. in anderen Fällen nach Absprache mit dem Kunden zum 15. oder Ende eines Monats, spätestens nach Erbringung der Leistung.
  1. rabbit ist nach eigenem Ermessen zur Abrechnung von Teilleistungen berechtigt.
  2. Wenn und soweit der Kunde rabbit mit über den geschlossenen Vertrag hinausgehenden Leistungen beauftragt, die in sachlichem Zusammenhang mit den vertraglichen stehen, rechnet rabbit zu den vereinbarten, ersatzweise zu marktüblichen Konditionen ab.
  3. Im Verzugsfall hat der Kunde die jeweils aktuellen gesetzlichen Verzugszinsen von derzeit 8 (acht) %-Punkten über dem Basiszinssatz zu entrichten. Darüber hinaus ist rabbit bei Zahlungsverzug in Höhe von mindestens einem durchschnittlichen monatlichen Rechnungsbetrag und/oder wenn der Kunde Antrag auf Insolvenzeröffnung gestellt hat, berechtigt, jegliche weiteren Leistungen zurückzuhalten, sämtliche bereits erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen und die Erbringung weiterer Leistungen von der Vorauszahlung der dafür anfallenden Vergütung abhängig zu machen.
  4. Wenn rabbit zur Erbringung der Leistungen im eigenen Namen Fremdleistungen (wie beispielsweise für die Beschaffung von Adressen, Kreativleistungen, Einkauf von Versandleistungen etc.) im Umfang von insgesamt mehr als € 1.000,00 (eintausend Euro) beauftragt, kann sie vom Kunden einen Vorschuss über die fremd zu beschaffenden Leistungen verlangen, und zwar unabhängig davon, ob die fremd zu beschaffende Leistung gesondert in Rechnung gestellt wird. rabbit wird die Zahlung jedoch nicht früher als 2 (zwei) Wochen vor dem Zeitpunkt verlangen, zu dem rabbit selbst zur Bezahlung der Fremdleistung verpflichtet ist.
  5. Bis zum Zeitpunkt der Kündigung bereits erbrachte Leistungen und geleistete Fremdvergütungen sind zu vergüten. Es wird für Bestellungen von Werken auf § 649 BGB verwiesen. In den Fällen der Kündigung nach diesem lit. hat der Kunde ebenfalls alle von rabbit im Zusammenhang mit der Erbringung der geschuldeten Leistungen bereits bestellten und nicht mehr stornierbaren Fremdleistungen bis zum nächsten Kündigungstermin zu bezahlen und, soweit erforderlich, abzunehmen. Soweit Fremdleistungen durch rabbit storniert werden können, hat der Kunde lediglich gegebenenfalls anfallende Stornogebühren zu tragen.
5. Kündigung
  1. Soweit rabbit eine Leistung wegen Nichterfüllung einer Mitwirkungspflicht seitens des Kunden nicht erbringen kann, darf rabbit den Vertrag unter Einhaltung einer angemessenen Nachfrist kündigen. Eventuelle Schadenersatzansprüche wegen vom Kunden zu vertretender Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten und der Anspruch von rabbit auf Ersatz der hierdurch entstandenen Mehraufwendungen bleiben unberührt.
  2. Bei sonstigen Preisanpassungen seitens rabbit hat der Kunde ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht ab Zugang der Mitteilung der Preisanpassung. Übt er das Sonderkündigungsrecht nicht innerhalb von 4 (vier) Wochen ab Zugang des Hinweises auf die Preisanpassung aus, gilt sie als genehmigt.
  3. Kündigt rabbit den Vertrag aus wichtigem, durch den Vertragspartner herbeigeführten Grund außerordentlich, hat der Kunde alle von rabbit im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen bereits bestellten und zum Zeitpunkt der Kündigung nicht mehr stornierbaren Fremdleistungen zu bezahlen und, soweit erforderlich, nach den üblichen Maßstäben abzunehmen.
  4. Soweit rabbit bestimmte Inhalte, Kapazitäten oder Daten (insbesondere das vom Kundenverwendete E-Mail-Marketing-System) nur während der Vertragsdauer zur Verfügung stellt und der Kunde sie über das Vertragsende hinaus nutzt, erklärt er damit, dass er den Vertrag zu den selben Konditionen aufrecht erhalten möchte. Unter der auflösenden Bedingung, dass rabbit nicht innerhalb von 2 (zwei) Wochen nach Kenntnisnahme der weiteren Nutzung widerspricht, gilt die Willenserklärung des Kunden auf Vertragsverlängerung als angenommen.
6. Rechte an Arbeitsergebnissen
  1. Alle Arbeitsergebnisse mit Ausnahme von Quellcode und –dateien stehen ab vollständiger Zahlung des auf die jeweilige Vertragsleistung entfallenden Entgeltes dem Kunden zu.
  2. Soweit die von rabbit im Auftrag des Kunden durchgeführten Marketing-Maßnahmen Informationen generieren (insbesondere Leads und E-Mail-Adressen, Adresslisten, Adressdateien und sonstige Daten), gehen diese mit vollständiger Zahlung des auf die jeweilige Vertragsleistung entfallenden Entgeltes in das Eigentum des Kunden über.
7. Verjährung von Gewährleistungsansprüchen

Ansprüche des Kunden aus von rabbit geschuldeten Dienst- oder Mietvertragsleistungen verjähren 6 (sechs) Monate nach Erbringung, aus Werkvertragsleistungen gemäß § 634aAbs. 1 lit. a BGB nach 2 (zwei) Jahren.

8. Gewährleistung von rabbit
  1. rabbit gewährleistet im Rahmen der gesetzlichen Regelungen, dass die gesamte zur Verfügung gestellte und/oder entwickelte Software der Produktbeschreibung, dem Handbuch und sonstigem Erläuterungsmaterial entsprechen bzw. entspricht und für den vertraglich vereinbarten Zweck nutzbar sind/ist. Eine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit oder Vorliegen einer Eigenschaft wird hierdurch nicht übernommen.
  2. Schlechtleistungen durch rabbit sind ihr vom Kunden unverzüglich in Textform anzuzeigen. Vor der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und soweit eine Nachbesserung oder Ersatzleistung möglich ist, hat der Kunde rabbit zweimalig die Gelegenheit zur Nacherfüllung in angemessener Frist einzuräumen.
  3. Soweit rabbit die Blacklisting-Funktionen für den Kunden übernimmt und ihr dabei ein Fehler unterläuft, übernimmt sie die Haftung lediglich für grobe Fahrlässigkeit.
9. Haftung von rabbit
  1. Gleich aus welchem Rechtsgrund haftet rabbit für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt wurde oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflicht gilt eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Wenn eine solche wesentliche Vertragspflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzt wurde, ist die Haftung der Höhe nach auf zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbare und vertragstypische Schäden begrenzt.
  2. Die Haftung von rabbit für zugesicherte Eigenschaften, arglistig verschwiegene Mängel oder Personenschäden (Leben, Körper und Gesundheit) sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
  3. Soweit die Haftung von rabbit nach den vorstehenden Regelungen dieser Ziff. 9 wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von rabbit.
  4. rabbits Haftung für Vermögensschäden, die dem Kunden durch ein Fehlverhalten von rabbit entstehen, ist auf € 50.000,00 (fünfzigtausend Euro) für die gesamte Kundenbeziehung beschränkt.
10. Freistellung bei Rechtsverletzungen
  1. Der Kunde stellt rabbit bei erster Aufforderung umfassend von allen Ansprüchen Dritter und angemessenen Rechtsverteidigungskosten frei, die dadurch entstehen, dass Informationen des Kunden, vor allem Zielgruppendaten, aber auch auf rechtswidrige Inhalte zeigende Hyperlinks weisungsgemäß von rabbit für die zu erbringenden Leistungen verwendet werden. Dies beinhaltet insbesondere Kosten für die Verteidigung gegen Ansprüche Dritter und für damit verbundene Korrespondenz einschließlich gegenüber den zuständigen Aufsichtsbehörden.
  2. Verletzt rabbit ein Schutzrecht eines Dritten (z. B. ein Copyright an einem Bild) und erhebt ein Dritter deshalb einen berechtigten Anspruch gegen den Kunden, darf rabbit nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten für die betreffenden Materialien entweder fehlende Rechte erwerben oder die Verletzung durch Veränderung oder wahlweise Austausch der Materialien beseitigen. Sollten besagte Maßnahmen für rabbit unmöglich oder unzumutbar sein, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
  3. Stellt der Kunde die Nutzung der Materialien aus Schadensminderungs– oder sonstigen wichtigen Gründen ein, so hat er den Dritten darauf hinzuweisen, dass damit kein Anerkenntnis einer Rechtsverletzung verbunden ist.
11. Vertraulichkeit, Eigenwerbung
  1. Beide Parteien werden sämtliche ihnen im Rahmen ihrer Zusammenarbeit bekannt werdenden Betriebs– und Geschäftsgeheimnisse, den zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag inklusive der vorliegenden AGB und sonstige erkennbar vertraulichen Informationen („Vertrauliche Informationen“) der jeweils anderen Partei geheim halten und sich jeder eigenen wirtschaftlichen Verwertung enthalten. Der Klarstellung halber umfassen Vertrauliche Informationen keine Daten, die
  1. vor der Mitteilung nachweislich bekannt waren oder
  2. der Öffentlichkeit oder Fachwelt vor Mitteilung zugänglich waren oder
  3. der Öffentlichkeit oder der Fachwelt nach Mitteilung ohne Mitwirkung oder Verschulden eines Vertragspartners zugänglich werden oder
  4. im Wesentlichen Informationen entsprechen, die einer Partei zu irgendeinem Zeitpunkt von einem berechtigten Dritten in rechtlich zulässiger Weise offenbart und zugänglich gemacht werden.
  1. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.
  2. Die Parteien werden Kenntnisse über die jeweils andere Partei und Vertrauliche Informationen Mitarbeitern und unabhängigen Auftragnehmern nur offenbaren, soweit diese sie zur Erfüllung ihrer Pflichten benötigen.
12. Datenschutz
  1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Hauptvertrages Daten über seine Person und seine Mitarbeiter erhoben, gespeichert, genutzt, und/oder gelöscht und im Rahmen des für die Durchführung Erforderlichen an Dritte übermittelt werden dürfen.
  2. Der Kunde sichert zu, dass er die persönlichen Daten Dritter, insbesondere der Adressaten des E- Mail-Marketings, nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen erheben, verarbeiten, nutzen und sie an rabbit zur Erbringung der mit ihr vereinbarten Leistungen übertragen darf und die gegebenenfalls notwendigen Einwilligungserklärungen der betroffenen Personen eingeholt hat.
  3. Der Kunde wird auf die hohe Relevanz sicherer Datenübertragung hingewiesen. rabbit stellt ihm hierfür eine verschlüsselte E-Mail-Verbindung zur Verfügung.
  4. Für die konkrete Ausgestaltung des gegebenenfalls bestehenden Auftragsdatenverarbeitungsverhältnisses zwischen dem Kunden und rabbit, stellt rabbit ein gesondertes Dokument zur Verfügung.
13. Abwerbung
  1. Der Kunde wird es für die Dauer des Vertrages und für einen Zeitraum von 12 (zwölf) Monaten nach dessen Ende unterlassen, Mitarbeitern von rabbit ein Anstellungs– oder sonstiges Mitarbeitsangebot zu unterbreiten oder auf sie in anderer Art und Weise einzuwirken, ihren Anstellungsvertrag bei rabbit zu kündigen oder auf andere Weise zu beenden.
  2. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen das Abwerbungsverbot wird der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe des halben Bruttojahresgehalts des betreffenden Mitarbeiters, mindestens jedoch € 25.000,00 (fünfundzwanzigtausend Euro) an rabbit zahlen. Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
14. Aufrechnung, Abtretung und Zurückbehaltungsrecht
  1. Der Kunde kann gegenüber rabbit nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
  2. Der Kunde ist zur Abtretung von Ansprüchen gegen rabbit aus diesem Vertrag an Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von rabbit nicht berechtigt.
  3. Zurückbehaltungsrechte kann der Kunde nur wegen unstreitiger oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche und nur gegenüber Verpflichtungen geltend machen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen wie diese Ansprüche.
15. Schlussbestimmungen
  1. Nebenabreden zum Vertrag oder diesen AGB bestehen nicht und bedürfen, ebenso wie der Verzicht darauf und die Kündigung dieses Vertrages, der Schriftform. Bei Bestandskunden genügt die Fax-Bestätigung der zuvor per E-Mail oder telefonisch vereinbarten Änderungsbzw. Erweiterungswünsche, die in engem sachlichem Zusammenhang mit den vereinbarten Leistungen stehen, z. B. zusätzliche Testvarianten für E-Mailings, normalerweise nicht enthaltenen Redaktions-, Bildbearbeitungs– oder Design-Leistungen.
  2. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Einzelvertrages unwirksam, bleibt die Gültigkeit der Bestimmungen im Übrigen unberührt. Die Parteien werden eine unwirksame Bestimmung des Einzelvertrags durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
  3. Der Ort der Leistungserbringung ist der Sitz von rabbit zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
  4. Nach Wahl von rabbit ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhangmit diesem Vertrag Frankfurt am Main oder der Sitz des Kunden.
  5. Verträge zwischen den Parteien über Leistungen unterliegen deutschem Recht unterAusschluss des UN-Kaufrechts (Convention on the International Sale of Goods).

Teil 2: Bereitstellung eines E-Mail-Marketing-Systems („EMMS“)

Für Verträge über die Bereitstellung eines EMMS als ASP-Lösung oder zum Kauf gelten außerdem die folgenden Regelungen.

1. Definition der geschuldeten Leistung
  1. Bei der ASP-Lösung stellt rabbit dem Kunden eine technische Plattform eines Dritten, regelmäßig des Subunternehmers, zur Durchführung von E-Mail-Marketing-Aktionen über einen entsprechenden Zugang zur Verfügung, der über das Internet zu nutzen ist. Die Bereitstellung des Zuganges des Kunden zum Internet ist ausdrücklich nicht Teil der geschuldeten Leistung.
  2. Beim Kauf eines EMMS liefert rabbit dem Kunden die Software zur kundeneigenen Installation.
  3. Das EMMS führt für alle zu versendenden E-Mails Zustellversuche durch. Mangels Einflusses auf das Verhalten der Empfänger und Empfängerserver kann jedoch erfolgreiche Zustellung nicht garantiert werden.
  4. Weder rabbit noch seine Subunternehmer sind ohne ausdrückliche Weisung des Kunden befugt, Inhalte auf rechtliche, sachliche oder sonstige Gesichtspunkte zu prüfen.
  5. Der Kunde hat außer in Fällen des Kaufs eines EMMS nach dieser Ziffer lit. b. keinen Anspruch auf Einräumung von Verwaltungsrechten (auch Administrationsrechte genannt).
2. Laufzeit von ASP-Verträgen

Bei ASP-Verträgen gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 6 (sechs) Monaten, und der Vertragverlängert sich jeweils um 3 (drei) Monate, wenn er nicht binnen Monatsfrist zum Ende des jeweiligen Vertragsendemonats gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

3. Sorgfaltspflicht des Kunden

Der Kunde hat die ihm für den Zugang zum EMMS übermittelten Daten (in aller Regel Benutzerkennungen, Passwörter und Kundenschlüssel) vertraulich zu behandeln und dafür zu sorgen, dass kein Unbefugter davon Kenntnis erlangt oder sie nutzen kann. Sobald er Kenntnis von der Möglichkeit erhält, dass Letztgenanntes geschehen ist, hat er rabbit hiervon unverzüglich in Textform zu unterrichten.

4. Gewährleistung

Mängel oder Störungen des E-Mail-Marketing-Systems hat der Kunde rabbit in Textform anzuzeigen, um Beseitigung innerhalb angemessener Zeit verlangen zu können. Die Anzeige muss den Mangel bzw. die Störung so konkret beschreiben, dass die Lokalisierung des auslösenden Umstandes praktisch möglich ist. Der Kunde hat gegebenenfalls Anweisungen von rabbit zur Bedienung zu befolgen. Sollte die Störung bzw. der Mangel nicht innerhalb angemessener Zeit behoben werden können, teilt rabbit dies dem Kunden mit. In diesem Fall darf der Kunde eine angemessene Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

5. Vertragsstrafe

Hat der Kunde die gesetzlichen Einwilligungen für den Versand von Marketingnachrichten nicht eingeholt oder kann er diese nicht vorlegen und liegt dem Subunternehmer oder rabbit aufgrund dieses unberechtigten Versandes von Marketing-Nachrichten (Spam) die Beschwerde eines Betroffenen bzw. eines seitens eines Betroffenen eingeschalteten Verbandes oder eines Wettbewerbers vor, so ist der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von € 5.000,00 (fünftausend Euro) verpflichtet und rabbit ist zur sofortigen außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt. Unter Verbände im Sinne des Absatz1 fallen die gemäß § 8 Abs. 2 UWG verbandsklagebefugten Institutionen. Hierunter fallen Institutionen im Bereich des Onlinemarketings und der Internetwirtschaft wie Whitelist-Anbieter oder die Wettbewerbszentrale. Die Geltendmachung von Schadensersatz bleibt rabbit vorbehalten; in diesem Falle wird die Vertragsstrafe auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch angerechnet.

Teil 3: Erstellung von Software

Für Verträge über die Erstellung von Software anderer Art als einer Design-Vorlage gelten neben den allgemeinen Regelungen in Teil 1 die folgenden.

1. Definitionen
  1. Ein „Grobkonzeptist eine Beschreibung der gewünschten Software, in der verwendbare Angaben wenigstens zu den folgenden Informationen enthalten sein müssen:
  1. geplanter Verwendungszweck
  2. gewünschter Funktionsumfang
  3. ins Auge gefasster zeitlicher Ablauf
  4. Budgetvorstellung
  1. Eine „Feinspezifikation
  1. definiert die für die Software erforderlichen Eigenheiten,
  2. konkretisiert die zur Erstellung der Software notwendigen Leistungen so genau, dass nach Abnahme der Feinspezifikation durch den Kunden mit der Erstellung der Software begonnen werden kann, und
  3. unterteilt gegebenenfalls die Erbringung der Leistung in abgrenzbare Leistungsphasen („Milestones“).
  1. Erhebliche Mängel sind solche Mängel, die den vertraglich vereinbarten Zweck der vom Kunden in Auftrag gegebenen Software gefährden.
2. Geschuldete Leistungen
  1. Vorbehaltlich anderweitiger Regelung obliegt die Leitung der Software-Erstellung dem Kunden.
  2. rabbit bemüht sich um die ordnungsgemäße Erstellung der vom Kunden gewünschten Software nach den im Folgenden beschriebenen Definitionen, schuldet jedoch nicht den vom Kunden mit der Software angestrebten Erfolg.
  3. Die Parteien sind sich bewusst, dass Software nicht für alle Anwendungsfälle und -umgebungen fehlerfrei erstellt werden kann.
  4. Der Kunde hat rabbit eingangs ein Grobkonzept auszuhändigen.
  5. Auf Basis des Grobkonzeptes prüft rabbit dieses auf technische und tatsächliche Realisierbarkeit und erstellt bei Realisierbarkeit die Feinspezifikation der Software.
  6. rabbit kann die Erstellung der Software verweigern, bis die Feinspezifikation vom Kunden akzeptiert wurde.
  7. Soweit die Feinspezifikation Milestones definiert, ist die Software bei Erreichen eines jeden Milestones abzunehmen. rabbit ist berechtigt, die Erbringungen der jeweils auf einem Milestone aufbauenden Leistungen von der Annahme der Leistung in Version des vorherigen Milestones abhängig zu machen.
  8. Der Kunde hat jeweils die Software abzunehmen, wenn sie keine erheblichen Mängelaufweist. Er darf auch bei Abnahme zur Behebung auch nicht erheblicher Mängel auffordern.
  9. Durch die Abnahme eines Milestones bzw. des fertigen Werkes wird er zur verbindlichen Grundlage der auf ihn folgenden Leistungen. Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden auf Grund von Mängeln, die zum Zeitpunkt der Abnahme vorhanden waren, sind ausgeschlossen, es sei denn, er konnte die Mängel nicht erkennen.
  10. rabbit wird dem Kunden umgehend anzeigen, wenn und sobald absehbar ist, dass von ihm gewünschte Änderungen nach dem Freigabezeitpunkt der Feinspezifikation oder eines Milestones liegen und nicht nur unerheblichen Mehraufwand bedeuten.
  11. Der Kunde hat Anspruch auf Beseitigung nur derjenigen Mängel, die er in einem Protokoll in Textform festgehalten und rabbit innerhalb von 1 (einer) Woche nach Bemerken des Mangels zur Verfügung gestellt hat. rabbit bemüht sich unabhängig von einem Anspruch des Kunden nach lit. h um Fehlerbehebung. Wenn Mängelbeseitigung nach Abnahme des Milestones bzw. fertigen Werkes gefordert wird und der Kunde nichts Gegenteiliges schriftlich oder per Fax geäußert hat, hat der Kunde die Mängelbeseitigungskosten zu tragen
3. Geistiges Eigentum

Soweit rabbit im Auftrag des Kunden Software erstellt, verbleibt grundsätzlich jedes geistige Eigentum am geschaffenen Werk bei rabbit. Dem Kunden wird jedoch für die vertragliche Nutzung des Werkes ein einfaches, nicht übertragbares, inhaltlich und zeitlich auf den Vertragszweck beschränktes Nutzungsrecht eingeräumt.

4. Sonderregelung bei Applikationen für iOS-Geräte (insbesondere iPhones und iPads)
  1. Dem Kunden ist bekannt, dass Apple die Freigabevoraussetzungen für Applikationen nicht vollständig offenlegt. rabbit erstellt Applikationen damit nach bestem Wissen und Gewissen so, dass Apple die Applikation nach Einstellen in den App Store freigeben müsste, kann dafür aber keine Garantie übernehmen und nicht dafür haften. Der kalkulierte Projektpreis wird auf jeden Fall mit Abnahme fällig.
  2. Die Erstellung der Applikation gilt spätestens nach Einstellen der App in den App Store und erteilter Freigabe durch Apple als abgenommen. Etwas anderes gilt, wenn der Kunde vom Einstellen der App in den App Store und der Freigabeerteilung keine Kenntnis hatte

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